Urheberrecht

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Foto: Adobe/Dmitry Pichugin

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Urheberrechts

Das Urheberrecht schützt die kreativen Schöpfungen insbesondere von Schriftsteller:innen, Komponist:innen, Fotograf:innen, Regisseur:innen, Maler:innen, Bildhauer:innen, Architekt:innen, für eine Dauer von 70 Jahren nach dem Tode ihrer Schöpfer:innen gegen unberechtigte Nutzung oder Nachahmung durch Dritte.

Daneben enthält das UrhG wesentliche Bestimmungen für die Regelung der Vertragsbeziehungen zwischen den Werkschöpfer:innen und ihren Auftraggeber:innen bzw. Verwerter:innen wie Verlagen, Produzent:innen, Sendeunternehmen, Fotoagenturen, Galerien, Museen, etc.

Unsere Leistungen

DTS bietet in diesem Bereich kompetente und engagierte Unterstützung bei der:

  • Gestaltung und Verhandlung von Nutzungsverträgen
  • außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Unterlassungs‑, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen
  • Erstellung von Rechtsgutachten zum deutschen und internationalen Urheberrecht