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Dorothee Thum | Partnerin
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Dorothee Thum

Rechtsanwältin | Partnerin

„Where there is no law there is no freedom.“

John Locke (1632-1704)

 

Dorothee Thum ist Rechtsanwältin mit den folgenden rechtlichen Schwerpunkten:

  • Urheberrecht (in den Bereichen Fotografie, Film, Musik, Literatur, Bildende Kunst, Architektur)
  • Design- und Markenrecht
  • Prozessführung, Vertragsgestaltung, außergerichtliche Konfliktlösung
  • Rechtsgutachten

Dorothee Thum berät und vertritt seit vielen Jahren in den Bereichen Urheber-, Design- und Markenrecht. Mandantinnen und Mandanten wertschätzen ihr Geschick bei Vertragsverhandlungen und außergerichtlicher Konfliktlösung ebenso wie die notwendige Beharrlichkeit bei streitigen Auseinandersetzungen. Ihre Beratung ist im dynamischen digitalen Umfeld stets auf aktuellem wissenschaftlichem Stand. Als Privatgutachterin ist sie bereits in mehreren Verfahren vor dem Bundesgerichtshof tätig gewesen.

Dorothee Thum hat Rechtswissenschaften in Bonn und München studiert (Studienstiftung des deutschen Volkes). Nach wissenschaftlicher Tätigkeit am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, München, war sie Gründungspartnerin von DTS. Seit 2002 ist sie Co-Autorin des Beck’schen „Praxiskommentars zum Urheberrecht“. Seit 2009 erstellt sie die jährlich aktualisierte Übersicht zu Deutschland für „Copyright Throughout the World“ (Thomson/Reuters), und seit 2023 schreibt sie regelmäßig für die PHOTONEWS zu aktuellen fotorechtlichen Themen.

„DTS steht für eine persönliche Beratung auf höchstem Niveau. Diese wird durch die langjährigen Vertrauensbeziehungen zu unseren Mandantinnen und Mandanten sowie zahlreiche gemeinsame Erfolge bestätigt. Ebenso bedeutend ist für mich unser wunderbares, engagiertes Team, das dies alles täglich ermöglicht.“

GRUR (Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht)

ALAI (Association Littéraire et Artistique Internationale)

Deutsch, Englisch

KapitelGermany“, in: von Lewinski (Hrsg.), Copyright Throughout the World, Thomson/Reuters, 2023.

Wandtke/Bullinger (Hrsg.), Praxiskommentar zum Urheberrecht, 6. Aufl., C.H. Beck, München, 2022, Kommentierung insb.§ 72 UrhG (Lichtbildschutz)

Faire Regeln für die Nutzung urheberrechtlicher Werke durch generative KI in Sicht?, PHOTONEWS 5/2026

Die neue KI-Verordnung – Wissenswertes für Fotografinnen und Fotografen, PHOTONEWS 7-8/2024

Architekturfotografie im Spannungsfeld der Interessen — PHOTONEWS 3/2024

C’est quoi, le pastiche? Kunst vs. Kunstfreiheit – In Frankreich sieht man manches anders — PHOTONEWS 6/2023

KI und Fotografie. Wie können sich Bildurheber gegen die Verwendung ihrer Werke als Trainingsmaterial wehren? — PHOTONEWS 4/2023

Copyright-Vermerk muss exklusives Nutzungsrecht eindeutig bezeichnen, Anm. zu OLG Hamburg „DIN Normen“, GRUR-Prax 2017, 493.

Materieller (Rest)schadensersatz bei fehlender Urheberbenennung, Anm. zu BGH „Motorradteile“, GRUR-Prax 2015, 301.

Keine Nachvergütung für Geburtstagszug und Geburtstagskarawane, Anm. zu OLG Schleswig, GRUR-Prax 2014, 483

Auskunftsanspruch bei umfangreicher Auslandsverwertung, Anm. zu OLG Köln, GRUR-Prax 2014, 260.