IT, Software & künstliche Intelligenz

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Foto: Alamy/Prostock-studio

DTS ist Ihr Partner für Software- und IT-Patente

Wir begleiten Sie im Bereich IT, Software & Künstliche Intelligenz – auch „into the unknown“

Seit Jahren beraten wir innovative mittelständische Unternehmen im IT-Bereich und sind bestens gewappnet für die Herausforderungen des KI-Zeitalters, sowohl im Bereich computerimplementierter Erfindungen als auch im Bereich des maschinellen Lernens und generativer KI.

Unsere Expertise

Für die Patentierung von Software und KI-Anwendungen ist neben dem technischen Verständnis in einem erhöhten Maße die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und der Praxis der Patentämter entscheidend. Unsere fachliche Expertise umfasst insbesondere

  • Simulationen bzw. VR-/AR-Applikationen
  • generative AI
  • Algorithmen in der Daten-, Bild- und Tonverarbeitung
  • Blockchain-Technologie
  • Telekommunikation und Netzwerkprotokolle
  • Bioinformatik
  • LLMs

Unsere Leistungen

Wir analysieren die Schutzfähigkeit Ihrer Erfindungen und betreuen den Aufbau und die Pflege des eigenen Patentportfolios. Dazu arbeiten wir Anmeldungen Ihrer Erfindungen aus und melden diese national und und international nach Ländern und Schutzbereich optimiert an, so dass für Sie der größtmögliche Nutzen entsteht.

Im Wege des Schutzrechtsmappings können wir für Sie dabei Bereiche identifizieren, in denen sich eine eigene Anmeldetätigkeit für Sie besonders lohnt.

Bei der Ausarbeitung Ihrer Patentanmeldungen legen wir von Beginn an Wert darauf, dass Ihre Anmeldungen auch international genutzt werden können, so dass eine Nachanmeldung beispielsweise in den USA, China oder Japan ohne großen Mehraufwand möglich ist.

Darüber hinaus analysieren wir bestehende Fremdschutzrechte auf eine potentielle Bedrohung für Ihre eigenen Produkte.

Auch begleiten wir erfolgreich den Verkauf oder die Übernahme von Unternehmen im Rahmen einer IP Due Diligence. Hier profitieren Sie von der profunden Kenntnis unserer Anwälte im Bereich der Portfolioanalyse und im Arbeitnehmererfinderrecht.