Arbeitnehmer-
erfinderrecht

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Foto: iStock/Michał Chodyra

Ihr Partner im ArbEG

Unsere Expertise im Arbeitnehmererfinderrecht

Das Arbeitnehmererfinderrecht (ArbEG) regelt die Ansprüche zwischen dem Arbeitnehmer als Erfinder und Arbeitgeber. Zum Ausgleich dafür, dass der Arbeitnehmer seine Erfindung dem Arbeitgeber überlässt, entsteht insbesondere ein Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber.

Für Unternehmen ist das ArbEG dabei nicht nur ein „rechtliches Randthema“, sondern ein wesentlicher Compliance- und Kostenfaktor im Innovationsprozess: Fehler in Meldung, Inanspruchnahme, Vergütung oder Dokumentation können zu erheblichen Nachforderungen, Streitigkeiten und internen Konflikten führen. DTS unterstützt Unternehmen dabei, rechtssichere, effiziente und praxistaugliche Strukturen zu schaffen – und diese nachhaltig an wandelnde Rahmenbedingungen anzupassen.

Prozesssicherheit und Compliance im ArbEG

Rechtssichere Strukturen – auch bei Digitalisierung

DTS unterstützt Unternehmen bei der Definition, Einführung und Optimierung von Arbeitnehmererfinder-Prozessen. Ziel ist ein System, das sowohl juristisch belastbar als auch im Alltag umsetzbar ist – von der Erfindungsmeldung bis zur Vergütung.

Ein besonderer Fokus liegt auf der Rechtssicherheit formaler Anforderungen, insbesondere bei:

  • Rechteabkauf und vertraglicher Gestaltung
  • Pauschalvergütung und Vergütungsvereinbarungen
  • Schriftformerfordernissen und Dokumentationspflichten
  • Digitalisierung der Abläufe (z. B. Workflows, elektronische Kommunikation, Nachweisführung)
  • der Frage: Was darf digital erfolgen – und was muss im Original bzw. mit besonderen Formerfordernissen umgesetzt werden?

Gerade bei sich wandelnden gesetzlichen Vorgaben und neuer Rechtsprechung sorgt DTS dafür, dass Ihre Prozesse dauerhaft aktuell, revisionssicher und konfliktarm bleiben.

Angemessene Vergütung – transparent und belastbar

Vergütungsmodelle, Berechnung und strategische Steuerung

Die korrekte Erfindervergütung ist häufig der Kern wirtschaftlicher Auseinandersetzungen. DTS begleitet Unternehmen bei der Berechnung und Strukturierung angemessener Vergütung – mit dem Ziel, ein nachvollziehbares, konsistentes und verteidigungsfähiges Vergütungsmodell zu etablieren.

Unsere Beratung umfasst u. a.:

  • Entwicklung und Prüfung von Berechnungsmodellen
  • Bewertung von Vergütungsparametern und internen Bewertungsmaßstäben
  • Erstellung belastbarer Grundlagen für Verhandlungen und Audit-Fälle
  • Unterstützung bei Konfliktvermeidung durch klare Standards und Kommunikation
  • Konfliktlösung und Durchsetzung – außergerichtlich bis Prozess
  • Hohe Expertise vor der Schiedsstelle und vor Gericht

DTS verfügt über umfassende Erfahrung in der Konfliktklärung im Arbeitnehmererfinderrecht – sowohl strategisch als auch forensisch. Wir vertreten Unternehmen in sämtlichen Eskalationsstufen:

  • außergerichtliche Einigungen und Vergleichsverhandlungen
  • Verfahren vor der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen beim DPMA
  • gerichtliche Auseinandersetzungen vor den ordentlichen Gerichten

Gerade bei komplexen Vergütungsfragen oder historisch gewachsenen Prozessen ist eine klare prozessuale Strategie entscheidend, um Risiken zu begrenzen und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu erreichen.

Innovation gezielt fördern

Invention Harvesting / Patent Mining

Erfindungen entstehen nicht nur „zufällig“ – sie lassen sich systematisch identifizieren und fördern. DTS unterstützt Unternehmen beim Invention Harvesting und Patent Mining, insbesondere bei der Frage:
Wie setze ich die richtigen Anreize, um wertvolle Erfindungen frühzeitig zu erhalten und strategisch zu sichern?

Wir helfen dabei, interne Strukturen so auszurichten, dass:

  • relevante Erfindungen verlässlich gemeldet werden,
  • Erfinder motiviert und eingebunden bleiben,
  • und die Patentstrategie mit Unternehmenszielen verzahnt ist.
  • Schulung und Sensibilisierung
  • Mitarbeiter befähigen – Risiken vermeiden

Ein funktionierender ArbEG-Prozess lebt davon, dass Mitarbeitende ihre Pflichten und Abläufe verstehen. DTS bietet praxisnahe Schulungen und Workshops, um:

  • die Sensibilität für patentrechtliche Pflichten zu stärken,
  • typische Fehler in Meldung und Dokumentation zu vermeiden,
  • Schnittstellen zwischen F&E, HR, Legal und Management zu verbessern,
  • und insgesamt eine verlässliche Compliance-Kultur zu etablieren.

Überprüfung des Portfolios

DTS führt für Neumandanten auch effizient Analysen des eigenen Schutzrechtsportfolios bezüglich der Risiken aus der bisherigen Handhabung des ArbEG durch – eine Fragestellung, die insbesondere auch nach Wechsel in die Geschäftsführung hilft, den Status Quo zu ermitteln.

Dabei identifizieren wir u. a. typische Risikofelder wie unklare Inanspruchnahmen, lückenhafte Dokumentation oder potenziell streitanfällige Vergütungsmodelle – und entwickeln daraus konkrete Handlungsempfehlungen.

Ansprüche des Erfinders

DTS ist seit Jahren schließlich auch erfolgreich tätig, wenn es darum geht, die Ansprüche des Erfinders gegenüber dem säumigen Arbeitgeber durchzusetzen.

Gleichzeitig beraten wir Unternehmen präventiv und strategisch dabei, Ansprüche frühzeitig einzuordnen, wirtschaftlich zu bewerten und in belastbare Lösungen zu überführen – bevor daraus langwierige Streitigkeiten entstehen.