Ein­spruch, Beschw­erde, Nichtigkeit

Patente und Marken wer­den stre­it­ig einge­set­zt – nicht immer ist ein „Nachah­mer“ bere­it, sich den Forderun­gen eines Schutzrechtsin­hab­ers in einem Lizen­zver­trag zu unter­w­er­fen – manch­mal dur­chaus zu recht.

Als Kan­zlei mit einem starken recht­san­waltlichen Schw­er­punkt hat DTS immer schon den Fokus auf die Durch­set­zung von Schutzrecht­en gelegt – eine beson­dere Bekan­ntheit hat DTS bei der erfol­gre­ichen Abwehr von entsprechen­den Patentver­let­zungsver­fahren erlangt sowie der Koor­di­na­tion von Par­al­lel-Ver­fahren im europäis­chen Aus­land. Ins­beson­dere im dualen Patent-Sys­tem in Deutsch­land (Ver­let­zungs­gericht – Bun­despatent­gericht) ste­ht DTS dem Man­dan­ten mit dem erforder­lichen Spezial­wis­sen und den sich aus diesem Sys­tem ergeben­den tak­tis­chen Erwä­gun­gen zur Seite. Durch den kreativ­en Umgang mit möglichen Vertei­di­gungs-optio­nen auch aus dem EPÜ gelingt es DTS oft, auf den ersten Blick aus­sicht­slose Fälle zur Zufrieden­heit des Man­dan­ten zu einem guten Ende zu führen.

DTS berät hier sowohl im außerg­erichtlichen Umfeld, bei vor­prozes­sualen Vorge­hensweisen, der tak­tis­chen Ein­stel­lung in einem Gerichtsver­fahren, den par­al­le­len Ein­spruchs- bzw. Nichtigkeitsver­fahren, der Voll­streck­ung ergan­gener Urteile und den eventuell laufend­en beglei­t­en­den Ver­gle­ichsver­hand­lun­gen. Für DTS ist der Fokus immer die (wirtschaftliche) Inter­essenslage des Man­dan­ten – damit verkommt kein Fall zur Routine.

Ihre Ansprech­part­ner:

DTS ist in allen Ver­fahren vor den ordentlichen Gericht­en (LG, OLG, BGH) bzw. den Spezial­gericht­en (BPatG, EA des DPMA, GD 2 & 3 des EPA) tätig. Ins­beson­dere wird DTS man­datiert bei:

  • Patentver­let­zungsver­fahren vor dem LG/ OLG
  • Nichtigkeit­skla­gen vor dem BPatG/ BGH bzw. Ein­spruchsver­fahren, ins­beson­dere vor dem EPA
  • Marken­ver­let­zungsver­fahren vor dem LG/ OLG
  • Geschmacksmuster­ver­fahren vor dem LG/ OLG

DTS wird auch von Paten­tan­wäl­ten beauf­tragt, die ihre eigene patent­tech­nis­che Beratung der Man­dan­ten durch die juris­tis­che und prozesstak­tis­che Beratung von DTS ergänzen. Diese Zusam­me­nar­beit erfol­gt höchst kollegial.

Daneben wer­den DTS Anwälte auch von Man­dan­ten einge­set­zt, die Beratung beim Case- Man­age­ment in laufend­en Ver­fahren wün­schen – hier arbeit­en die DTS-Anwälte in zweit­er Rei­he, oft­mals ohne Wis­sen der in den Ver­fahren nach außen agieren­den Anwälte und helfen dem Man­dan­ten, diese Ver­fahren zu opti­mieren. Vor allem treten die DTS Anwälte vor den Landgericht­en in München, Mannheim und Düs­sel­dorf auf.