Einspruch, Beschwerde, Nichtigkeit
Patente und Marken werden streitig eingesetzt – nicht immer ist ein „Nachahmer“ bereit, sich den Forderungen eines Schutzrechtsinhabers in einem Lizenzvertrag zu unterwerfen, manchmal durchaus zu recht.
Als Kanzlei mit einem starken rechtsanwaltlichen Schwerpunkt hat DTS immer schon den Fokus auf die Durchsetzung von Schutzrechten gelegt – eine besondere Bekanntheit hat DTS bei der erfolgreichen Abwehr von entsprechenden Patentverletzungsverfahren erlangt sowie der Koordination von Parallel-Verfahren im europäischen Ausland. Insbesondere im dualen Patent-System in Deutschland (Verletzungsgericht – Bundespatentgericht) steht DTS dem Mandanten mit dem erforderlichen Spezialwissen und den sich aus diesem System ergebenden taktischen Erwägungen zur Seite. Durch den kreativen Umgang mit möglichen Verteidigungs-optionen auch aus dem EPÜ gelingt es DTS oft, auf den ersten Blick aussichtslose Fälle zur Zufriedenheit des Mandanten zu einem guten Ende zu führen.
DTS berät hier sowohl im außergerichtlichen Umfeld, bei vorprozessualen Vorgehensweisen, der taktischen Einstellung in einem Gerichtsverfahren, den parallelen Einspruchs- bzw. Nichtigkeitsverfahren, der Vollstreckung ergangener Urteile und den eventuell laufenden begleitenden Vergleichsverhandlungen. Für DTS ist der Fokus immer die (wirtschaftliche) Interessenslage des Mandanten – damit verkommt kein Fall zur Routine.
DTS ist in allen Verfahren vor den ordentlichen Gerichten (LG, OLG, BGH) bzw. den Spezialgerichten (BPatG, EA des DPMA, GD 2 & 3 des EPA) tätig. Insbesondere wird DTS mandatiert bei:
- Patentverletzungsverfahren vor dem LG/ OLG
- Nichtigkeitsklagen vor dem BPatG/ BGH bzw. Einspruchsverfahren, insbesondere vor dem EPA
- Markenverletzungsverfahren vor dem LG/ OLG
- Geschmacksmusterverfahren vor dem LG/ OLG
DTS wird auch von Patentanwälten beauftragt, die ihre eigene patenttechnische Beratung der Mandanten durch die juristische und prozesstaktische Beratung von DTS ergänzen. Diese Zusammenarbeit erfolgt höchst kollegial.
Daneben werden DTS-Anwälte auch von Mandanten eingesetzt, die Beratung beim Case-Management in laufenden Verfahren wünschen – hier arbeiten die DTS-Anwälte in zweiter Reihe, oftmals ohne Wissen der in den Verfahren nach außen agierenden Anwälte und helfen dem Mandanten, diese Verfahren zu optimieren. Vor allem treten die DTS-Anwälte vor den Landgerichten in München, Mannheim und Düsseldorf auf.