Urheberrecht

Das Urhe­ber­recht schützt die kreativ­en Schöp­fun­gen ins­beson­dere von Schriftsteller:innen, Komponist:innen, Fotograf:innen, Regisseur:innen, Maler:innen, Bildhauer:innen, Architekt:innen, für eine Dauer von 70 Jahren nach dem Tode ihrer Schöpfer:innen gegen unberechtigte Nutzung oder Nachah­mung durch Dritte.

Daneben enthält das UrhG wesentliche Bes­tim­mungen für die Regelung der Ver­trags­beziehun­gen zwis­chen den Werkschöpfer:innen und ihren Auftraggeber:innen bzw. Verwerter:innen wie Ver­la­gen, Produzent:innen, Sende­un­ternehmen, Fotoa­gen­turen, Gale­rien, Museen, etc.

Ansprech­part­ner­in:

DTS bietet in diesem Bere­ich kom­pe­tente und engagierte Unter­stützung bei der: 

  • Gestal­tung und Ver­hand­lung von Nutzungsverträgen
  • außerg­erichtlichen und gerichtlichen Durch­set­zung von Unterlassungs‑, Auskun­fts- und Schadensersatzansprüchen
  • Erstel­lung von Rechtsgutacht­en zum deutschen und inter­na­tionalen Urheberrecht