Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt die kreativen Schöpfungen insbesondere von Schriftsteller:innen, Komponist:innen, Fotograf:innen, Regisseur:innen, Maler:innen, Bildhauer:innen, Architekt:innen, für eine Dauer von 70 Jahren nach dem Tode ihrer Schöpfer:innen gegen unberechtigte Nutzung oder Nachahmung durch Dritte.
Daneben enthält das UrhG wesentliche Bestimmungen für die Regelung der Vertragsbeziehungen zwischen den Werkschöpfer:innen und ihren Auftraggeber:innen bzw. Verwerter:innen wie Verlagen, Produzent:innen, Sendeunternehmen, Fotoagenturen, Galerien, Museen, etc.
DTS bietet in diesem Bereich kompetente und engagierte Unterstützung bei der:
- Gestaltung und Verhandlung von Nutzungsverträgen
- außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Unterlassungs‑, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen
- Erstellung von Rechtsgutachten zum deutschen und internationalen Urheberrecht