Designrecht
Design schafft Identifikation. Insbesondere dort, wo sich Produkte heute in ihrer Qualität kaum noch unterscheiden, ist das Design eines Produkts oftmals das einzige kaufentscheidende Element für die Kunden. Dies gilt für einfache Konsumgüter genauso wie für komplexe technische Erzeugnisse. In dem Design Ihrer Produkte steckt daher ein erheblicher Wert, den zu schützen sich lohnt.
DTS hilft Ihnen bei der Erlangung dieses Schutzes und seiner Durchsetzung gegen Nachahmer auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Insbesondere dann, wenn Ihr Produkt auch für ausländische Märkte bestimmt ist, ist ein grenzüberschreitender Schutz empfehlenswert.
Die Hinterlegung Ihrer Designs erfolgt preiswert, rasch und unkompliziert durch Einreichung entsprechender Abbildungen bei den jeweils zuständigen Ämtern.
Mit Sammelanmeldungen von bis zu 100 Designs in einer einzigen Anmeldung können weitere Kostenreduktionen herbeigeführt werden. Ab Eintragung des Designs darf mit dem Geschmacksmusterschutz für Ihre Produkte auch geworben werden.
Wurde Ihr Design bereits von einem Nachahmer verletzt, so sollten rasch entsprechende Schritte ergriffen werden, um die Verletzung zu unterbinden. Die Maßnahmen reichen von einer Abmahnung über die Beantragung einer einstweiligen Verfügung oder die Einreichung einer Klage auf Unterlassung und Schadensersatz bis zur Stellung eines Antrags auf Grenzbeschlagnahme.