Designrecht

Design schafft Iden­ti­fika­tion. Ins­beson­dere dort, wo sich Pro­duk­te heute in ihrer Qual­ität kaum noch unter­schei­den, ist das Design eines Pro­duk­ts oft­mals das einzige kaufentschei­dende Ele­ment für die Kun­den. Dies gilt für ein­fache Kon­sumgüter genau­so wie für kom­plexe tech­nis­che Erzeug­nisse. In dem Design Ihrer Pro­duk­te steckt daher ein erhe­blich­er Wert, den zu schützen sich lohnt.

DTS hil­ft Ihnen bei der Erlan­gung dieses Schutzes und sein­er Durch­set­zung gegen Nachah­mer auf nationaler, europäis­ch­er und inter­na­tionaler Ebene. Ins­beson­dere dann, wenn Ihr Pro­dukt auch für aus­ländis­che Märk­te bes­timmt ist, ist ein gren­züber­schre­i­t­en­der Schutz empfehlenswert.

Die Hin­ter­legung Ihrer Designs erfol­gt preiswert, rasch und unkom­pliziert durch Ein­re­ichung entsprechen­der Abbil­dun­gen bei den jew­eils zuständi­gen Ämtern.

Mit Sam­me­lan­mel­dun­gen von bis zu 100 Designs in ein­er einzi­gen Anmel­dung kön­nen weit­ere Kostenre­duk­tio­nen her­beige­führt wer­den. Ab Ein­tra­gung des Designs darf mit dem Geschmacksmuster­schutz für Ihre Pro­duk­te auch gewor­ben werden.

Wurde Ihr Design bere­its von einem Nachah­mer ver­let­zt, so soll­ten rasch entsprechende Schritte ergrif­f­en wer­den, um die Ver­let­zung zu unterbinden. Die Maß­nah­men reichen von ein­er Abmah­nung über die Beantra­gung ein­er einst­weili­gen Ver­fü­gung oder die Ein­re­ichung ein­er Klage auf Unter­las­sung und Schadenser­satz bis zur Stel­lung eines Antrags auf Grenzbeschlagnahme.

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