Marke & Design
Marken kennzeichnen die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens und unterscheiden diese von den Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen. Mit der Eintragung einer Marke erwirbt ihr Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Er kann Dritten die Benutzung verwechslungsfähiger Marken untersagen und schützt so seine Marktposition, die es sich bei seinen Kunden geschaffen hat.
Designs schützen die Erscheinungsform von Produkten. Auch Teile eines Produkts können durch Designs geschützt werden. Durch eingetragene Designs erhält ihr Inhaber ein zeitlich begrenztes Monopol auf die Erscheinungsform — Form und Farbe — eines Produkts. Der Inhaber kann es Dritten verbieten, sein geschütztes Design bei der Herstellung, der Veräußerung oder der Ein- und Ausfuhr von Produkten zu verwenden.
Marken und Designs stellen insoweit einen erheblichen Vermögenswert jedes Unternehmens dar. Unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich zeichnet uns als kompetente Ansprechpartner aus, wenn es um das Thema Marken- und Designschutz geht.
Als Patent- und Rechtsanwaltskanzlei setzen wir anschließend Ihre Interessen auch effektiv vor Gericht durch oder verteidigen Sie umgekehrt bestmöglich gegen Angriffe Dritter. Unsere Mandanten können sich insoweit auf unsere fundierte Sachkunde und unseren engagierten Einsatz verlassen.