Fahrzeugtechnik

DTS begleit­et im Bere­ich der Auto­mo­bil­tech­nik erfol­gre­ich unter­schiedliche Unternehmen der Zulief­ererindus­trie. Die Exper­tise von DTS umfasst unter anderem

  • Fahrzeugsitze
  • Hybrid­mo­toren
  • Karosseriebau
  • Licht­tech­nik
  • Reifen und Räder
  • Sen­soren, ins­beson­dere elek­troop­tis­che; Radar
  • Steuerung,
  • Soft­ware; Geschwindigkeit­sre­gler; Hin­derniserken­nung; Tem­po­mat­funk­tio­nen; Spurhaltesysteme
  • Ver­bren­nungsmo­toren

DTS arbeit­et in diesen Bere­ichen vor allem beim Auf­bau des Schutzrecht­sport­fo­lios mit, führt Recherchen durch, bew­ertet diese, erstellt Erstan­mel­dun­gen und führt das Erteilungs-ver­fahren durch. Daneben ist DTS im Bere­ich der Autoin­dus­trie stark in Ein­spruchsver­fahren und Gutacht­en zur Frage der (Nicht-)Verletzung von Schutzrecht­en Drit­ter involviert.

Die Man­dan­ten von DTS schätzen die ter­min- und bud­get­treue Ausar­beitung von Neuan­mel­dun­gen. Die Anwälte von DTS leg­en bei der Ausar­beitung von Paten­tan­mel­dun­gen Wert darauf, dass diese Anmel­dun­gen ins­beson­dere auch inter­na­tion­al genutzt wer­den kön­nen, so dass auch eine Ver­fol­gung dieser Anmel­dung in beispiel­sweise USA oder Japan ohne großen Mehraufwand bei der Nachan­mel­dung möglich ist.

Daneben sor­gen die Paten­tan­wälte von DTS auf­grund ihrer Erfahrung vor den Zivil­gericht­en dafür, dass die ver­fol­gten und zur Erteilung gebracht­en Ansprüche in einem späteren Ver­let­zungsver­fahren klar nach­weis­bar und damit effek­tiv durch­set­zbar sind.

Auf­grund der Erfahrun­gen in Valid­itätsver­fahren leg­en die Paten­tan­wälte von DTS großen Wert darauf, dass durch entsprechen­den Offen­barungs­ge­halt in der Anmel­dung die Grund­lage geschaf­fen wird, dass auch in einem späteren Prüfungs‑, Ein­spruchs- oder Nichtigkeitsver­fahren genü­gend Möglichkeit­en der Auf­nahme von abgren­zen­den Merk­malen besteht.

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