Patentrecht
Technische Schutzrechte
Technische Schutzrechte (Patent, Gebrauchsmuster) sichern die eigene Innovation und damit die Investition in neue Entwicklungen. Mit einem technischen Schutzrecht wird ein Monopol gegenüber jedermann erworben, das es erlaubt, jeden Dritten von der Benutzung dieses technischen Gegenstandes auszuschließen. Eine individuelle Strategie für den Aufbau eines eigenen Schutzrechtsportfolios (konstruktive Patentstrategie) sowie der Beseitigung von Schutzrechten Dritter (destruktive Patentstrategie) ist daher Ausgangspunkt der Beratung von DTS. Im Vorfeld unterstützt DTS bei der Durchführung und Auswertung von Patentrecherchen und der Erstellung von Gutachten zur Patentfähigkeit und Abhängigkeit von Patentrechten Dritter.
Konstruktive Patentstrategie
Schutzrechte können über DTS sowohl national als auch international erworben werden. Dabei assistiert DTS bei der Ausarbeitung der Anmeldung, der Durchführung des Erteilungsverfahrens vor den nationalen Patentämtern und der Verteidigung dieser erworbenen Schutzrechte gegen Angriffe Dritter sowie der Durchsetzung dieser Rechte gegenüber (nachahmenden) Dritten – so rechnet sich die Investition in die eigenen Schutzrechte.
Bei der Ausarbeitung von Patentanmeldungen bietet DTS eine fundierte technische Expertise, da die Technik unserer Mandanten intensiv studiert wird und es unser Anspruch ist, die Technik in dem uns übertragenen Gebiet intensiv zu durchdringen. Auf diese Weise sind wir in der Lage, auch aus kurzen Erfindungsmeldungen eine gehaltvolle Anmeldung auszuarbeiten und Ausführungsbeispiele sowie Ausführungen zu den Einzelmerkmalen zu integrieren, die im folgenden Erteilungs- oder Validitätsverfahren den Offenbarungsgehalt schaffen, der bei zukünf-tigen, sinnhaften Einschränkungen des Patents den Unterschied macht.
Unsere Mandanten schätzen die termin- und budgettreue Ausarbeitung und Anmeldung von Erstanmeldungen sowie die professionelle und bereits mit der Erstanmeldung an internationale Gegebenheiten angepasste Nachanmeldung der Erfindungen. Für Nachanmeldungen – ob europäisch, international oder national im Ausland – bietet DTS einen „full service“, DTS organisiert, koordiniert und überwacht alle Maßnahmen von der Erstellung etwa notwendiger Übersetzungen über das Einreichen der Unterlagen bis zur Beauftragung eines ausgewählten und für diesen Mandanten und seine Technologie versierten Korrespondenzanwalts im nationalen Verfahren. Auf diese Weise wird ein Patentportfolio geschaffen, das innerhalb des avisierten Budgets realisiert wird und aufgrund der Erfahrungen der DTS Anwälte in Verletzungsfragen vor Gericht auch durchsetzbar ist.
Destruktive Patentstrategie
Auf der anderen Seite werden Schutzrechte für andere von Zeit zu Zeit auch aus Versehen erteilt – diese gilt es dann in einem erforderlichen Umfang zu beseitigen, damit die so (versehentlich) geschaffene Monopolstellung korrigiert wird. Hierbei unterstützt DTS die Mandanten durch die umfangreiche Expertise bei der Vertretung im Rahmen von Einspruchs- und Einspruchsbeschwerdeverfahren sowie Nichtigkeits- und Nichtigkeitsberufungsverfahren. In Einzelfällen rät DTS auch zur Klage vor den Zivilgerichten auf Übertragung des Streitpatents auf den eigenen Mandanten (Vindikationsklage), da sich auch hierdurch ein störendes Fremdschutzrecht beseitigen lässt. Die DTS Anwälte sind als Autoren und Vortragende zu den Themen der Einspruchsverfahren vor dem EPA, der Vindikationsklage im deutschen System und der Nichtigkeitsklage hervorgetreten. Von diesem umfassenden Wissen und der Erfahrung der DTS Anwälte profitiert der Mandant.
DTS bietet neben der Betreuung von Patentanmeldungen im Anmeldeverfahren und darüber hinaus während der Laufzeit des Patents Unterstützung bei der Identifikation patentfähiger Entwicklungen und bei der Ausarbeitung der einzureichenden Unterlagen.